Neue Schutzverordnung zu beachten
Seit dem 26.08.2021 gilt die neue Corona Schutzverordnung für Sachsen. Für uns als Hallensport – Verein bedeutet das offensichtlich keinen neuen Lockdown. Andererseits schließt das Erreichen der Überlastungsstufe nur nachweislich Geimpfte und Genesene ein (2G Regel). Für Dresden sind wir nach zuletzt permanentem Anstieg gerade knapp an der 35 Inzidenz angekommen, diese muss nach der […]
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