Neue Schutzverordnung zu beachten

Seit dem 26.08.2021 gilt die neue Corona Schutzverordnung für Sachsen.

Für uns als Hallensport – Verein bedeutet das offensichtlich keinen neuen Lockdown. Andererseits schließt das Erreichen der Überlastungsstufe nur nachweislich Geimpfte und Genesene ein (2G Regel).

Für Dresden sind wir nach zuletzt permanentem Anstieg gerade knapp an der 35 Inzidenz angekommen, diese muss nach der 5+2 Tage Regel gerissen werden, um eine Verschärfung zu erreichen.

Im Folgenden werden die für unsere Indoor – Sportausübung zutreffenden neuen Schutzverordnungs – Regelungen kurz zitiert:

Inzidenz unter 35

  • normaler Trainings- und Punktspielbetrieb unter Beachtung allg. Hygiene- und Abstandsregeln (soweit möglich)

Inzidenz über 35 oder Vorwarnstufe

  • Testpflicht für Sport im Innenbereich (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)
  • Kontakterfassung

Regeln bei Überlastungsstufe

  • Geimpft- oder Genesenennachweis für Sport im Innenbereich
  • Kontakterfassung

Wann wird die jeweilige Stufe erreicht? Das gilt es den Medien, der Presse oder Bekanntmachungen der Behörden und Sportverbänden oder Turnhallen-Träger zu entnehmen und entsprechend umzusetzen. Neben o.g. Regeln zum Indoor-Sport könnt ihr in nachfolgender Quelle nachlesen, wie die jeweiligen Stufen definiert sind.

Quellenangabe: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-ende-august-mitte-september-100.html

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